www.geschichte-religion-sonstiges.com 
  Bitte scrollen Sie mit der Computermaus nach unten  

StGB  §  130,  bitte die Absätze 3 und 4 streichen



Wir benötigen noch viel, viel mehr Meinungsfreiheit !!!

 

Wenn ich die Person „Adolf Hitler“ nüchtern und sachlich analysieren möchte und ein Sachbuch über

jene Person schreiben möchte, dann benötige ich viel mehr Freiheitsrechte als es die Bundesbürger

heute scheinbar haben. Ich glaube ich würde die Einparteienherrschaft billigen müssen, wenn ich den

Reichskanzler Adolf Hitler nüchtern und sachlich beschreiben wollte.

 


§ 130 Absatz 3 und 4

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft 

des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §§ 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten 

Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung 

billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer 

Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, 

dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(Zitatende)

 

Jene Absätze regeln Unrecht. Eine Geschichtsschreibung per Gesetz ist kein Recht, sondern Unrecht.

Eine Geschichtsdiktatur ?

 

Die Zeit des Nationalsozialismus und die Opfer des Nationalsozialismus, dürfen nicht anders (besser)

behandelt werden, als die Opfer des ersten Weltkrieges oder des Napoleonfeldzuges.

Nicht nur lebende Menschen haben gleich zu sein, siehe Artikel 3 Grundgesetz, sondern auch die Toten.

Die Opfer des Nationalsozialismus, sind nur ganz normale Menschen die in einem Kriege starben, wie

viele andere Menschen vor ihnen auch.

Geschichte lebt und die Betrachtung der Geschichte und eine revidierte Geschichtsschreibung muss

in einem demokratischen Rechtsstaat zulässig sein.

Wenn das deutsche Volk von 1945 bis 1990 unter direkter Einflußnahme durch die alliierten Mächte

stand, so ist dass seit dem 3. Oktober 1990 offiziell nicht mehr der Fall.

Mit dem "2+4 Vertrag" wurde die 100%ige Souveränität Deutschlands festgelegt.

Ebenso ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, welches verteidigt werden muss.

Es ist auch ganz normal, dass es mehrere Sichtweisen auf Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen 

gibt. Die Amerikaner schilden die Notwendigkeit der Bombardierung Nagasakis und Hiroshima als Teil der

Geschichte auch anders, als die betroffenen Japaner und die betroffenen Einzelpersonen haben vielfach

wieder andere Berichte im Angebot als die Staatsführung.



     





zurück zur Startseite