www.geschichte-religion-sonstiges.com 
  Bitte scrollen Sie mit der Computermaus nach unten  

Die Extremismusklausel 


Wortlaut:  

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.  

Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.“  

(Zitatende)   


Wikipedia schreibt:  

Die Demokratieerklärung, auch Extremismusklausel genannt, war eine schriftliche Einverständniserklärung, die Antragsteller für die drei Bundesförderprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie Stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ seit 2011 unterzeichnen mussten. Anfang 2014 einigten sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) darauf, die Klausel abzuschaffen.  

(Zitatende)   


Eigentlich müsste dies eine strafbare Handlung von der SPD Bundesfamilienministerin und von dem CDU Mann de Maiziere sein. Beide gemeinsam haben damit dem Linksextremismus in Deutschland die Wege geebnet und Menschen die nicht nach den Idealen des Grundgesetzes leben wollen Tür und Tor geöffnet. Das ist komplett falsches Denken auf Führungsebene.     

Die Extremismus-Klausel beinhaltete ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Verpflichtung, dafür „Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.“ Sie verfolgte das Ziel, „eine Unterstützung extremistischer Strukturen“ zu verhindern. Sie wurde auf Initiative der Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt. Ihre Nachfolgerin, Manuela Schwesig, SPD kündigte an, die Extremismusklausel abschaffen zu wollen.   

Die Linke, Grüne und SPD lehnten die Extremismusklausel ab. Zahlreiche Vereine und Personen protestierten gegen die Klausel, viele davon unter dem Dach der Initiative „Aktionstag gegen Bekenntniszwang“.  

Die Extremismusklausel hatte damit keinen eigenen Gesetzescharakter, sondern war lediglich Teil einer Verwaltungsvorschrift.   

Die CDU verwies zur Rechtfertigung der Klausel darauf, dass bereits 2005 das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unter dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily zum Bestandteil der Förderrichtlinien geworden ist, die von Antragstellern als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln zur Kenntnis genommen werden mussten.   

Der Rechtslehrer Fritz Ossenbühl (Uni Bonn) kam hingegen in einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vom Februar 2011 zu dem Ergebnis, dass die Klausel nicht gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verstoße. Zwar sei die Klausel an einigen Stellen unglücklich formuliert, jedoch sei es schlechthin abwegig, dass die Erklärung einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG) oder die Meinungsfreiheit darstelle, da die Erklärung von allen Subventionsempfängern gleichermaßen verlangt werde. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz läge vor, wenn im Einzelfall oder in einer Gruppe von Fällen hiervon abgewichen und Einzelne privilegiert oder benachteiligt würden. Dies sei jedoch offensichtlich nicht der Fall. Auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit sei nicht berührt, da es jeder Organisation frei stehe, auf eine staatliche Zuwendung zu verzichten: „Eine Organisation, die sich nicht dafür verbürgt, die Werte und Ziele des Grundgesetzes mit den gewährten Mitteln zu verwirklichen, scheidet selbstverständlich als Letztempfänger aus. Es wäre absurd, wenn eine solche Organisation sich unter Berufung auf die Meinungsfreiheit am staatlichen Förderprogramm beteiligen könnte, um dann mit den staatlichen Zuwendungen das staatliche Förderprogramm zu konterkarieren“  (Zitatende von wikipedia)   


 

Ich zitiere nochmal:  

Zwar sei die Klausel an einigen Stellen unglücklich formuliert, jedoch sei es schlechthin abwegig, dass die Erklärung einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG) oder die Meinungsfreiheit darstelle, da die Erklärung von allen Subventionsempfängern gleichermaßen verlangt werde. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz läge vor, wenn im Einzelfall oder in einer Gruppe von Fällen hiervon abgewichen und Einzelne privilegiert oder benachteiligt würden.“  

(Zitatende)   


Das heißt dank dem Artikel 3 des GG und des Absatzes 3 worin festgehalten ist, dass Menschen unabhängig ihrer politischen Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, somit müßte nun nachfolgend die Bundesregierung der BRD auch sogenannten Rechtsextremisten und Mitgliedern der CDU, CSU oder den Republikanern Geld zahlen wenn jene gegen Linksextremismus kämpfen wollen. Wenn die Bundesregierung der BRD Wählern der Partei die Republikaner nicht bereit ist Geld zur Verfügung zu stellen, um gegen Linksextremismus zu kämpfen, dann ist die Bundesregierung der BRD weit entfernt davon sich an geltendes Recht zu halten. Gleiches Recht und Gesetz für Alle. Es ist auch erschreckend, dass die CDU jederzeit bereit ist mit Linksextremisten von der SPD und den Grünen ins Bett zugehen.   

Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die NPD als meiner Meinung nach rechtsextremste Partei in Deutschland legal ist, dann dürfen auch die Mitglieder der Linksextremen SPD, der Linksextremen Grünen und der Linksextremen Partei Die Linke, diese NPD und andere rechte Parteien, Mitglieder und Wähler nicht bekämpfen, es sei denn der Staat BRD gibt den rechtsextremen Parteien und sonstigen Zivilisten Geld damit jene im Gegenzug die Linksextremisten bekämpfen können. Die Mainstreammedienmacher der BRD dürfen den Linksextremisten nicht dabei helfen den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben.   

Hier können die Linksextremisten und Mainstreammedienmacher mal zeigen wie Tolerant sie sind.   

Die Regierungschefs in den Landesparlamenten von Thüringen, Brandenburg und Berlin, jedoch auch Baden-Württemberg und vieler anderer Landesregierungen sind Linksextremisten, die sich dazu bekennen, den Sinn und Wortlaut der Verfassung bzw. des Grundgesetzes Tag für Tag übertreten zu wollen.   

Jene Linksextremisten beseitigen zwar mit Steuergeldern „Fuck SPD“ und „Fuck CDU“ – Schmierereien, jedoch die „Fuck AfD“ Schmierereien, die die AfD-Mitglieder und Wähler beleidigen entfernen die Linksextremisten nicht.  

Recht ist das nicht. 











zurück zur Hauptseite